Schulordnung Kampfsportschule Aarau

Schulordnung

In einem Dōjō werden traditionelle Kampf- und Bewegungskünste oder Meditation ausgeübt. Für alle ernsthaft Übenden ist das Dōjō eine Stätte der Ruhe, Konzentration, der Freundschaft und des gegenseitigen Respekts. Wir legen grossen Wert auf qualitativ hochstehenden Unterricht und der Philosophie entsprechendes korrektes und rücksichtsvolles Verhalten.

Der Ethik-Kodex der Kampfsportschule lautet wie folgt:
– nicht schaden (vgl. Grundsatz Hippokrates Eid)
– behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest (Basis jeder Ethik)

誠:Wahrheit, Wahrhaftigkeit
義: Aufrichtigkeit, Gerechtigkeit
礼: Respekt, Höflichkeit
仁: Barmherzigkeit
忠: Loyalität

In den Kampfkünsten Karate und Kobudo verweisen wir zusätzlich auf den Ehrenkodex des Karate.

Sollte eine Person spüren, dass eine Übung für sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet ist, macht sie die Übung nicht mit. Es besteht kein Gruppenzwang. Die Gesundheit steht an erster Stelle.

Es ist untersagt, Techniken leichtsinnig oder mit Gewalt durchzuführen. Um Unfälle zu vermeiden, sind im Karate und Kobudo Finger- und Zehennägel kurz zu halten, Schmuckstücke, Ringe oder andere Metallgegenstände vor dem Training zu entfernen.

Wer sich während dem Unterricht störend und unkorrekt verhält, kann von der Kurs- oder Schulleitung aus dem Dōjō gewiesen werden. Mitglieder, welche Kampfkunst missbräuchlich und nicht in Notwehr einsetzen, können von der Schulleitung aus der Schule ausgeschlossen und die Mitglieder-Verträge fristlos gekündigt werden. Das gleiche gilt für Mitglieder aller Disziplinen, die der Kampfsportschule Aarau oder anderen Mitgliedern schaden (Bsp. gravierende Verletzungen des oben erwähnten Ethik- oder Ehrenkodexes des Karate).

Um eine kontinuierliche Fortführung der Angebote zu gewährleisten, sind je nach Disziplin Integration in eine andere Gruppe, Gruppenwechsel oder Gruppenzusammenführung möglich.

Es kann vereinzelt vorkommen, dass Unterrichte in Turnhallen ausfallen aufgrund ausserordentlicher Belegung (z.B. öffentliche Schule/kantonale oder landesweite Veranstaltung). Allfällige ausgefallene Lektionen werden sofern möglich vor- oder nachgeholt oder können in einer anderen Disziplin vor- oder nachgeholt werden.

Während dem Karate-Unterricht und bei Karate-Prüfungen sind Foto- und Videoaufnahmen erlaubt (inkl. Kobudo).

Karateschüler, die beabsichtigen, Prüfungen extern an einer SKR-Zentralprüfung zu absolvieren, haben vorher das Einverständnis der Leitung Karate einzuholen.

Alle achten in sämtlichen Räumlichkeiten und Garderoben auf Ordnung und Sauberkeit. Wir bitten um Respektierung der jeweiligen Haus- und Parkplatzordnung.

Kampfsportschule Aarau - Karate Qi Gong Tai Chi Yoga Meditation

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